Schulrecht - Rauchverbot auch für E-Zigarette
20.02.2013 11:35 |
Ein Lehrer an einer Marburger Schule hatte auf dem Schulgelände eine elektronische Zigarette „geraucht“. Dies und auch nur, die Zigarette auf dem Schulgelände zu zeigen, untersagte ihm der Schuldirektor unter Verweis auf das hessische Schulgesetz und das Nichtrauchergesetz. Über die Klage des Lehrers dagegen hatte nun das Verwaltungsgericht Gießen zu entscheiden und wies diese ganz überwiegend ab. Nach dem Urteil des Gerichts unterfällt auch die E-Zigarette dem Schulgesetz und dem Nichtrauchergesetz. Allein bezüglich des bloßen Zeigens der E-Zigarette bekam der Lehrer Recht.
Ihre Fragen zum Schulrecht beantworten Ihnen unsere Anwälte gern in einem persönlichen Termin!