Ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet sieht etwa für urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Privatpersonen drastische Reduzierungen von Streitwert und damit Anwaltskosten vor. Hierdurch sollen die Aktivitäten von "Abmahnanwälten" vermindert werden. Auch im Wettbewerbsrecht, insbesondere bei Verstößen gegen die Impressumspflicht oder gegen Vorschriften über AGB’s, soll nach dem Entwurf der Streitwert im Bagatellbereich stark reduziert werden, was in vielen Fällen deutlich geringere Anwalts- und auch Gerichtskosten als bisher nach sich ziehen dürfte.